PROMOTIONSORDNUNG BERUFSMATURA FÜR ERWACHSENE

ZEUGNIS PER ENDE DES SEMESTERS

Promotionsordnung - Berufsmatura für ErwachseneIn der BM2 steigt ins nächste Semester auf, wer den Unterricht regelmässig besucht und die Promotionsordnung erfüllt.

 

Am Ende jedes Semesters wird ein Zeugnis ausgestellt, in dem die Leistungen in jedem Fach beurteilt werden. Der Durchschnitt aller  Fachnoten aus den besuchten Fächern wird als Mittelwert auf eine Dezimalstelle gerundet.

 

Die Promotion ist erfüllt, wenn

- der Durchschnitt aller Fachnoten mindestesn die Note 4,0 beträgt,

- höchsten zwei Fachnoten ungenügend sind,

- die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt.

 

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann in der zweisemestrigen BM die Ausbildung nicht fortsetzen. In der dreisemestrigen BM darf die Ausbildung nach der zweiten provisorischen Promotion nicht fortgesetzt werden.

 

Promotionsordnung
Absenzen- und Disziplinarreglement

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