ZULASSUNG KV FÜR ERWACHSENE

VORAUSSETZUNGEN

Die BBT-Richtlinien zum Qualifikationsverfahren für Erwachsene regeln die Zulassung von Lernenden der Nachholbildung im Beruf Kauffrau/Kaufmann.

 

Folgende Kriterien sind zu erfüllen:

- fünf Jahre Berufspraxis (bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung),

- davon mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich.

 

Liegt die Berufspraxis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung mehr als drei Jahre zurück, muss vor der betrieblichen Prüfung eine aktuelle halbjährige Berufspraxis nachgewiesen werden.

 

www.rkg.ch

www.mba.zh.ch und www.lap.ch

 

Zulassungsbehörde Kanton Zürich

Zuständig für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren im Beruf Kauffrau/Kaufmann ist das:

- Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich
Abteilung Berufsbildung
Sektor Wirtschaft und & Detailhandel
Ausstellungsstrasse 80 / Postfach 8090 Zürich

- Kontaktperson
Regula Kreyenbühl, Berufsinspektorin
Tel. 043 259 77 61
E-Mail: regula.kreyenbuehl@mba.zhch

 

Gesetzliche Grundlagen, Reglemente und Richtlinien

Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) vom 13. Dezember 2002

Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV) vom 19. November 2003

Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung Kauffrau/Kaufmann vom 24. Januar 2003

BBT-Richtlinien zum Qualifikationsverfahren für Erwachsene im Beruf Kauffrau/Kaufmann vom 4. Juni 2004

www.rkg.ch

www.dbk.ch

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