ZULASSUNG KV FÜR ERWACHSENE
VORAUSSETZUNGEN
Die BBT-Richtlinien zum Qualifikationsverfahren für Erwachsene regeln die Zulassung von Lernenden der Nachholbildung im Beruf Kauffrau/Kaufmann.
Folgende Kriterien sind zu erfüllen:
- fünf Jahre Berufspraxis (bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung),
- davon mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich.
Liegt die Berufspraxis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung mehr als drei Jahre zurück, muss vor der betrieblichen Prüfung eine aktuelle halbjährige Berufspraxis nachgewiesen werden.
www.rkg.ch
www.mba.zh.ch und www.lap.ch
Zulassungsbehörde Kanton Zürich
Zuständig für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren im Beruf Kauffrau/Kaufmann ist das:
- Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich
Abteilung Berufsbildung
Sektor Wirtschaft und & Detailhandel
Ausstellungsstrasse 80 / Postfach 8090 Zürich
- Kontaktperson
Regula Kreyenbühl, Berufsinspektorin
Tel. 043 259 77 61
E-Mail: regula.kreyenbuehl@mba.zhch
Gesetzliche Grundlagen, Reglemente und Richtlinien
Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) vom 13. Dezember 2002
Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV) vom 19. November 2003
Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung Kauffrau/Kaufmann vom 24. Januar 2003
BBT-Richtlinien zum Qualifikationsverfahren für Erwachsene im Beruf Kauffrau/Kaufmann vom 4. Juni 2004
www.rkg.ch
www.dbk.ch
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